Hinweise zum Mitgliedsbeitrag
- Für Neumitgliedschaften ab dem 01.09. eines Jahres wird für das Beitrittsjahr ein 50 % ermäßigter Jahresbeitrag berechnet.
- Für die Eingruppierung gilt das im Laufe des Beitragsjahres vollendete Lebensjahr.
- Unterjährige Kategoriewechsel (z. B. bei Heirat) sind nicht möglich.
- Ermäßigungen:
- Ermäßigungen werden nur auf Antrag gewährt.
- Bei Schwerbehinderung wird eine Ermäßigung nur gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % eingeräumt.
- Schwerbehinderte D- sowie Kinder/Jugend-Mitglieder zahlen einen um 50 % reduzierten Mitgliedsbeitrag ihrer Beitragskategorie
- Besserstellungsgebot: Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund aufweist, werden beide Mitglieder auf Antrag als ermäßigt eingestuft.
- Entfällt eine Voraussetzung für die Gewährung eines ermäßigten Mitgliedsbeitrags, erfolgt ab dem folgenden Kalenderjahr eine Umkategorisierung
- Familienverbund: Alle Mitglieder müssen der Sektion Gersthofen angehören, eine identische Anschrift vorweisen und einen Zahlungsvorgang bei der Beitragszahlung durchführen.
- Beitragszahlung ohne Lastschriftverfahren: Mitglieder, die nicht am kostengünstigen und arbeitssparenden Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen jährlich einen um 5 Euro erhöhten Mitgliedsbeitrag.