Hinweise zum Mitgliedsbeitrag

  • Für Neumitgliedschaften ab dem 01.09. eines Jahres wird für das Beitrittsjahr ein 50 % ermäßigter Jahresbeitrag berechnet.
  • Für die Eingruppierung gilt das im Laufe des Beitragsjahres vollendete Lebensjahr.
  • Unterjährige Kategoriewechsel (z. B. bei Heirat) sind nicht möglich.
  • Ermäßigungen:
    • Ermäßigungen werden nur auf Antrag gewährt.
    • Bei Schwerbehinderung wird eine Ermäßigung nur gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % eingeräumt.
    • Schwerbehinderte D- sowie Kinder/Jugend-Mitglieder zahlen einen um 50 % reduzierten Mitgliedsbeitrag ihrer Beitragskategorie
    • Besserstellungsgebot: Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund aufweist, werden beide Mitglieder auf Antrag als ermäßigt eingestuft.
    • Entfällt eine Voraussetzung für die Gewährung eines ermäßigten Mitgliedsbeitrags, erfolgt ab dem folgenden Kalenderjahr eine Umkategorisierung
  • Familienverbund: Alle Mitglieder müssen der Sektion Gersthofen angehören, eine identische Anschrift vorweisen und einen Zahlungsvorgang bei der Beitragszahlung durchführen.
  • Beitragszahlung ohne Lastschriftverfahren: Mitglieder, die nicht am kostengünstigen und arbeitssparenden Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen jährlich einen um 5 Euro erhöhten Mitgliedsbeitrag.

Mitgliedsbeiträge