Der Alpenverein war in Deutschland nach 1945 verboten
Nach Kriegsende 1945 verboten die Alliierten den Alpenverein in Deutschland. Der Alpenverein war nicht nur in nationalsozialistische Strukturen eingebunden, sondern hatte diese Strukturen und antisemitische Verfolgung aktiv unterstützt. Bereits in den 1920er Jahren hatten zahlreiche Sektionen des damals Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereins (DuOeAV) einen Arierparagrafen eingeführt und Juden aktiv vom Vereinsleben ausgeschlossen. 1924 stimmten dann 95 Prozent der Delegierten auf der Hauptversammlung für den antisemitischen Ausschluss der für jüdisch erachteten Sektion Donauland aus dem DuOeAV.
Nach der Machtübernahme 1933 wurden die reichsdeutschen Sektionen in den Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen (NSRL) eingegliedert. Viele Sektionen begrüßten den Machtwechsel und führten im Zuge dessen Arierparagrafen ein, noch bevor dies gesetzlich vorgeschrieben war. Mit dem „Anschluss“ Österreichs wurde der Alpenverein als Deutscher Alpenverein (DAV) Teil des NS-Staatsaufbaus. Andere alpine Vereine mussten sich anschließen oder wurden aufgelöst und enteignet. An der Spitze stand Arthur Seyß-Inquart. Er war maßgeblich für den „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich und für die Verfolgung und Ermordung der als jüdisch erachteten Bevölkerung in den Niederlanden verantwortlich. Seyß-Inquart wurde 1946 vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg als einer der Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt.
Wiedergründung 1950 geprägt von Verdrängung
Am 22. Oktober 1950 wurde auf dem Alpenvereinstag in Würzburg ein gemeinsamer Dachverband geschaffen. Juristisch war das keine komplette Neugründung, sondern der Beitritt von in der Zwischenzeit wiedergegründeten Sektionen zum 1948 von bayerischen Sektionen gegründeten Alpenverein e.V.
Der DAV brach bei dieser Wiedergründung nicht mit der Vergangenheit, sondern berief sich bewusst auf Traditionen und reaktivierte alte Netzwerke. Im Vordergrund standen praktische Aufgaben wie die Anpassung der Hütten- und Hüttenbauordnung gemeinsam mit dem Österreichischen Alpenverein (OeAV) oder die Verlegung von Sektionssitzen aus dem sowjetischen Einflussbereich nach Westdeutschland, um Kontinuität und Rechtsansprüche zu sichern.
Der kritische Umgang mit der eigenen Vergangenheit blieb – wie im gesamten Nachkriegsdeutschland – aus. Verdrängung, fehlendes Schuldbewusstsein und der Wunsch nach Normalität überwogen auch beim DAV.